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20.12.2007

Ab 1. Januar alle Bahnhöfe im HVV rauchfrei

Vom 1. Januar an, wenn das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz in Kraft tritt, kann auch im gesamten HVV unbedenklich durchgeatmet werden: In allen Haltestellen des Schnellbahn- und Regionalverkehrs ist dann das Rauchen verboten. Für diese neue, verbundeinheitliche Regelung hat der HVV seine Beförderungsbedingungen geändert, die bisher nur in den Fahrzeugen und den Tunnelhaltestellen das Rauchen ausdrücklich untersagten. 

Nachdem für die Eisenbahn-Unternehmen seit dem 1. September 2007 das Bundesnichtraucherschutzgesetz gilt und somit S-Bahn-, AKN- und Regionalverkehrshaltestellen im HVV bereits rauchfrei sind, gilt durch die einheitliche HVV-Regelung das Rauchverbot auch für sämtliche U-Bahn-Haltestellen, egal ob unter- oder oberirdisch. Sowohl die Bahnsteige als auch die Eingangshallen und Zugangsbereiche werden als rauchfreie Bereiche durch Piktrogramme gekennzeichnet. 

Nur in ganz wenigen, besonderen Bereichen wie auf dem Oberdeck der Elbfähren im HVV wird dann das Rauchen freigegeben sein.